Jugendschutzgesetz (bitte genau lesen)

Bitte geben Sie uns an, ob und wie viele Minderjährige zu Ihren Gästen zählen.
Gesetzlich sind wir dazu verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass wir laut Jugendschutzgesetz keine harten alkoholischen Getränke an
Jugendliche unter 18 Jahren ausschenken dürfen. Das hat auch zur Folge, das wir gemischte Gruppen mit Minderjährigen und Personen über 18 Jahren, nur mit Champagner, Schaumweine, Sekt, Prosecco oder Biere versorgen dürfen, in diesem Fall bekommen auch Personen über 18 Jahren keine harten alkoholische Getränke wegen Gefahr der Weitergabe von harten alkoholischen Getränke an Minderjährige.
Wir müssen Sie auch darauf hinweisen, das Personen unter 18 Jahren das Lokal und die Örtlichkeit um spätestens 0:00 Uhr auf direktem Wege zu verlassen haben (unter 16 Jahre um spätestens 22:00 Uhr).